Allgemeine Geschäftsbedingungen der Video Data Handels GmbH
- Geltung. Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird, für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma VIDEO DATA Handels GmbH - nachstehend VDH genannt. Auch ohne Widerspruch wird die VDH von allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Bestellers, nicht verpflichtet. Sollten die Geschäftsbedingungen des Bestellers ebenfalls Ausschließlichkeit für sich in Anspruch nehmen, so verzichtet der Besteller auf ihre Anwendung mit der Bestellung, spätestens mit in Empfangnahme der Ware oder der von VDH sonst zu erbringenden Leistung.
- Angebot und Auftrag. Alle Angebote von VDH sind freibleibend. Vereinbarungen mit VDH sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch VDH unverbindlich. Der Vertragsumfang wird abschließend durch den Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung von VDH bestimmt. Mündliche Zusagen oder Zusagen der Vorkorrespondenz bedürfen, um Vertragsbestandteil zu werden, der ausdrücklichen Übernahme in die schriftliche Auftragsbestätigung.
- Termine. Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von VDH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. VDH ist zu Teillieferungen berechtigt.
- Lieferung, Erfüllungsort. Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Geschäftssitz von VDH. Ändert sich auf Veranlassung des Kunden der Erfüllungsort, kann VDH eine angemessene Anpassung des Vertrages verlangen. Wünscht der Kunde den Versand , so nimmt VDH diesen auf Gefahr und für den Kunden mit der gebotenen Sorgfalt vor, VDH haftet jedoch nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Versand erfolgt , soweit nicht anders mit VDH vereinbart, auf Kosten des Kunden. Kosten für Versand, Verpackung, Versicherung, Montage, Installationsmaterial und sonstigem Zusatzmaterial trägt ebenfalls der Kunde.
- Preise und Zahlung. Die Preise von VDH verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Preise von VDH gelten ab Geschäftssitz VDH. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sowie Spesen nicht ein. Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfanges einschließlich der dadurch verursachten Mehraufwendungen werden dem Kunden berechnet. Mangels besonderer Vereinbarung ist Zahlung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle VDH sofort nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Kunde. Sie sind vom Kunden sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet VDH nicht, sofern ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. VDH ist zur Forderung von angemessenen Vorauszahlungen berechtigt. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
- Abnahmeverzug, Gefährdung der Vertragserfüllung. Nimmt der Kunde die angebotenen Leistungen VDHs nicht innerhalb einer ihm gesetzten Nachfrist entgegen oder erklärt er ausdrücklich, daß er sie nicht haben will, so kann VDH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Abnahmeverzug gilt auch der Fall, daß der Kunde mit der Zahlung einer vereinbarten oder von VDH geforderten Vorauszahlung in Verzug gerät. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann VDH 15% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe von 15% entstanden ist. Das Recht VDHs, einen höheren nachgewiesenen Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann VDH Vorauszahlung und sofortige Zahlung der offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen, verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren oder Arbeiten zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Bereits gelieferte Waren kann VDH herausverlangen, ohne das dies einen Rücktritt vom Vertrag darstellt. Diese Rechte stehen VDH auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
- Verwahrung und Versicherung. Vertragsgegenstände und Gegenstände des Kunden werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. VDH haftet bei der Aufbewahrung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet VDH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
- Recht von VDH auf Rücktritt. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens von VDH liegen und die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von VDH erheblich einwirken, und für den Fall sich nachträglich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung oder Unvermögens von VDH wird der Vertrag angemessen angepaßt. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht VDH das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht, es sei denn, er weist nach, daß VDH Unmöglichkeit oder Unvermögen im Rahmen von Ziffer 12 zu vertreten hat. Will VDH vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn mit dem Kunden ursprünglich eine Verlängerung der Leistungsfrist vereinbart war.
- Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht. Gelieferte Gegenstände und Unterlagen sowie eingebaute Zubehör-, Ersatz-und Austauschteile bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung und bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten (einschließlich Zinsen, etwaiger Prozeß-und sonstiger Nebenkosten aus sämtlichen mit VDH abgeschlossenen Verträgen) Eigentum von VDH. Bearbeitung oder Umbildung durch den Kunden erfolgen stets für VDH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das Vorbehaltseigentum von VDH durch Weiterveräußerung der Sache, so tritt an seine Stelle die daraus dem Kunden gegen Dritte erwachsende Forderung. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware oder Unterlagen wird die Forderung gegen den für Verlust oder Beschädigung Verantwortlichen (oder die Versicherungsgesellschaft) auf Ersatzleistung (oder Auszahlung der Versicherungssumme) schon jetzt an VDH abgetreten. VDH ist berechtigt, Liefergegenstände auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Gefahren zu versichern. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, Liefergegenstände ohne schriftliche Genehmigung von VDH an Dritte weiterzuveräußern. Der Kunde darf Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. VDH ist unverzüglich über jeden Standortwechsel und jedes das vorbehaltene Eigentum beeinträchtigende oder gefährdende Ereignis (z.B. Pfändungen) unter Übersendung der entsprechenden Unterlagen (z.B. Pfandprotokolle) schriftlich zu unterrichten. Die Kosten einer etwa erforderlichen Intervention hat der Kunde zu tragen. Bei einer Rückgabe der Vorbehaltsware an VDH ist der aus deren Weiterveräußerung erzielte Erlös, bei einer Zahlung der abgetretenen Forderung der aufgrund der Abtretung gezahlte Betrag, jeweils zunächst auf Zinsen und Kosten und dann auf die noch offenen Zahlungsforderungen VDH anzurechnen. Bei vertragswidrigem Verhalten eines Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist VDH zur Rücknahme berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch VDH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
- Gewährleistung. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistungen und Unterlagen in jedem Fall unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und, ist ein Werk geschuldet, es abzunehmen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware oder Unterlagen zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen VDH geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang bei VDH eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen ist VDH nach ihrer Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde jedoch vom Vertrage zurücktreten. Mängel eines Teiles der Leistungen berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, es sei denn, daß die Teilleistung für den Kunden ohne Interesse ist, wofür der Kunde die Beweislast hat. Für Mängel bei denjenigen Bestandteilen des Auftrages, die VDH nicht selbst herstellt, sondern von Dritten bezieht, haftet VDH nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In einem solchen Fall ist VDH von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferer an den Kunden abtritt. VDH haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden VDHs nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Werden seitens des Kunden oder Dritter ohne vorherige Genehmigung von VDH Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, ist VDH von jeder Gewährleistung frei. Keine Gewähr wird geleistet für Instandsetzungen oder andere Maßnahmen, die auf Wunsch des Kunden nur behelfsmäßig durchgeführt werden. Für Auskünfte und Beratungsleistungen übernimmt VDH nur dann Gewähr, wenn ein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen ist. Ansonsten sind sie unverbindlich.
- Verlust von Daten. Der Kunde ist verpflichtet, alle auf den Geräten befindlichen Daten extern zu sichern. Eine Verantwortung für den Verlust von Daten trifft VDH nicht.
- Haftung auf Schadenersatz. Soweit sich aus dem Vertrag oder aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, haftet VDH auf Schadenersatz -egal aus welchem Rechtsgrund- nur bei eigenem groben Verschulden; bei groben Verschulden eines Erfüllungsgehilfen oder eigenem einfachen Verschulden haftet VDH nur, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt sind und nur auf den Ersatz typischer vorhersehbarer Schäden.
- Reparaturbedingungen. Die Reparatur wird nach Angaben des Kunden durchgeführt. Zusätzliche Arbeiten -gegen Berechnung- werden vorbehalten, wenn sie erforderlich sind, um das Gerät voll betriebsfähig zu machen. Falls Ersatzteile nicht beschafft werden können, sind für Prüfung, Aus-und Einbau entstandene Kosten vom Kunden zu bezahlen, auch wenn das Gerät nicht betriebsfähig ist. Eine Haftung bei Beschädigung oder Verlust des Gerätes durch Feuer, Einbruch, Plünderung wird nur übernommen, soweit die Schäden durch unsere Versicherungen gedeckt sind. Offensichtliche Reparaturmängel können nur innerhalb drei Tagen nach Abholung oder Anlieferung geltend gemacht werden. Falls das Gerät innerhalb drei Monaten nach Fertigstellung nicht abgeholt wird, entfällt jede Haftung für Beschädigung oder Verlust. Garantiereparaturen werden nur gegen Vorlage von Rechnung und Garantie Unterlagen durchgeführt.
- Rückgabe. Das gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberecht gilt nur für Endkunden und nicht bei Verträgen zwischen Unternehmern. Im Sinne des § 14 BGB ist ein Selbstständiger, egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender, dann ein Unternehmer, wenn er bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit handelt. Per E-Mail versendete Lizenzcodes sind vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen.
Schlußbestimmungen
- Schriftform. Ergänzungen oder Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen VDH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich der Geltendmachung von Wechsel- und Scheckforderungen ist der Gerichtsstand Hamburg. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle von unwirksamen Bestimmungen soll eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was gewollt war.
Hamburg, den 03.01.2023